Hospiz am Dreifaltigkeitsberg

MItgliedschaft – Hospiz am Dreifaltigkeitsberg

Auszug aus der Präambel des Hospizvereins

Die Initiatoren – dies sind

  • der Landkreis Rottweil
  • der Landkreis Tuttlingen
  • der Landkreis Schwarzwald-Baar
  • die Arbeitsgemeinschaft der ambulanten Hospizgruppen
  • in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
  • die katholischen Dekanate Tuttlingen-Spaichingen, Rottweil und Schwarzwald-Baar
  • die evangelischen Kirchenbezirke Tuttlingen, Villingen und Sulz am Neckar

wollen durch die Errichtung des Vereins die stationäre Hospizarbeit in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg auf eine gesicherte Basis stellen und überkonfessionell und politisch unabhängig fördern. Mit der Übernahme der Einrichtungsträgerschaft für das Hospiz und der Beauftragung eines Geschäftbesorgers für den tatsächlichen Betrieb der Einrichtung soll schwerkranken und sterbenden Menschen in der Region ein Leben in Geborgenheit und Würde bis zum Tod innerhalb einer geeigneten stationären Einrichtung ermöglicht werden.

Die Zielsetzung des Vereins und den gesamten
Satzungstext können Sie hier einsehen

Satzung_Hospizverein2015.pdf

Wollen Sie Mitglied im Hospizverein werden?

Ab einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens EUR 30.– für natürliche Personen oder von mindestens EUR 100.– für juristische Personen, können Sie als stimmberechtigtes Mitglied die Zukunft der regionalen Hospizarbeit mitgestalten.

Hier können Sie die Beitrittserklärung herunterladen

Hospizverein_Beitrittserklaerung.pdf

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